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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der K-Metallbau GmbH, CHE-391.242.320.

Version vom 22.07.2024

1. Geltungsbereich

1.1 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, welche Geschäfte zwischen der Firma K-Metallbau GmbH und deren Kundschaft betreffen. Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nur dann anerkannt, wenn diesen schriftlich durch die K-Metallbau GmbH zugestimmt wurde. Des Weiteren wird auf die aktuellen Datenschutzrichtlinien der K-Metallbau GmbH hingewiesen.

2. Bestimmungen Projektabwicklung

2.1 Offerten

Sämtliche Offerten, Preislisten, Beschreibungen von Liefergegenständen und Dienstleistungen, Prospekte und Pläne der K-Metallbau GmbH können jederzeit geändert oder widerrufen werden. Ausgenommen davon sind bereits geschlossene Abmachungen, Bestellungen und Verträge gemäss Punkt 2.2, bei denen Preis und Lieferumfang bereits festgelegt wurden.

Kann ein Preis aus Sicht der K-Metallbau GmbH nicht klar oder nur mit hoher Risikoabsicherung definiert werden, so wird eine unverbindliche Richtofferte mit einer Kostenschätzung erstellt. Anfallende Minder- oder Mehraufwendungen bei der späteren Ausführung eines Auftrags werden vollumfänglich zum festgelegten Tarif der Schlussrechnung angerechnet.

Alle Offerten inklusive der erforderlichen Unterlagen werden durch die K-Metallbau GmbH kostenlos erstellt. Übersteigt der Offert-Aufwand die üblichen Aufwendungen signifikant, so kann die K-Metallbau GmbH eine pauschale Entschädigung gemäss individueller Abmachung schriftlich im Voraus erheben.

Sämtliche Offert-Unterlagen, welche durch die K-Metallbau GmbH zur Verfügung gestellt werden, sind bis zur Auftragserteilung deren Eigentum. Das Weiterleiten an Mitbewerber oder Vervielfältigungen der Offert-Unterlagen ohne die schriftliche Zustimmung der K-Metallbau GmbH gilt als Urheberrechtsverletzung, was umgehend eine Rechnungsstellung in Höhe des Leistungshonorars bei der Kundschaft zur Folge hat. Kommt kein Geschäft zustande, sind die Offert-Unterlagen durch die Kundschaft zurückzugeben oder zu vernichten. Als Offert-Unterlagen gelten Skizzen, Darstellungen, Bilder, Texte und Preise.

2.2 Auftrag

Ein Vertrag zur Ausführung eines Auftrags kann auf zwei Arten zustande kommen:

  1. Die Kundschaft bestätigt den Auftrag schriftlich per Post, E-Mail, SMS, WhatsApp oder ähnlichem Medium. Mit der gegenseitigen Bestätigung der K-Metallbau GmbH wird der Vertrag geschlossen.
  2. Mündliche Bestellungs- oder Auftragsbestätigung mit anschliessender schriftlicher Gegenbestätigung der K-Metallbau GmbH. Ohne Rückmeldung gilt die Gegenbestätigung innert 48 Stunden Montag bis Freitag als vollumfänglich durch die Kundschaft akzeptiert.

Mehr- und Minderaufwendungen in Form von Regiearbeiten oder Nachträgen müssen, wie der Auftrag, durch die Kundschaft vor deren Ausführung schriftlich oder mündlich bestätigt werden. Ohne ausdrückliche Aufforderung durch die Kundschaft werden Zusatzarbeiten nicht offeriert, sondern nach Aufwand zu den gegebenen Tarifen der K-Metallbau GmbH oder gemäss Absprache ausgeführt.

2.3 Lieferung

Ohne andere Angabe sind alle Preise in Offerten und Auftragsbestätigungen exklusive Lieferung zu betrachten. Nachträgliche Auslieferungen durch die K-Metallbau GmbH werden separat in Rechnung aufgeführt.

Die gelieferte Ware ist am Abladeort durch die Kundschaft innert 2 Arbeitstagen zu prüfen; allfällige Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich zu melden. Unterlässt die Kundschaft eine Beanstandung in gegebener Frist, so gilt die gelieferte Ware als akzeptiert. Die Kontrollfrist kann durch die Kundschaft mit schriftlicher Begründung und gegenseitiger Bestätigung der K-Metallbau GmbH auf maximal 10 Arbeitstage verlängert werden.

2.4 Rechnungen

Bei Aufträgen mit einer Gesamtsumme bis 15’000.00 CHF behält sich die K-Metallbau GmbH vor, eine Teilrechnung bis zu 60 % der Gesamtsumme zu stellen. Zeitpunkt und Anteil werden durch die K-Metallbau GmbH bestimmt.

Bei einer Auftragssumme über 15’000.00 CHF erfolgt die Rechnungsstellung grundsätzlich gemäss Richtlinie SIA 118:

  • 30 % bei Planungsstart
  • 30 % bei Produktionsstart
  • 30 % bei Montagebereitschaft
  • 10 % nach Auftragsabschluss

Die K-Metallbau GmbH behält sich vor, einzelne Teilrechnungen auszulassen und mit der nächsten Teilrechnung zu kumulieren.

Ohne andere Abmachung werden sämtliche Bestellungen und Aufträge nach Abschluss der Arbeiten gemäss der dazugehörigen Auftragsbestätigung oder Offerte abgerechnet.

Das Zurückbehalten von Geldbeträgen durch die Kundschaft muss innert 48 Stunden (Arbeitstage) schriftlich begründet werden und wird nur durch die gegenseitige Bestätigung der K-Metallbau GmbH gestattet. Ohne Bestätigung werden Rechnungen gemäss Fälligkeit gemahnt.

Fälligkeiten der Rechnung ohne andere Abmachungen gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung:

  • Zahlungsfrist: 30 Tage
  • Zahlungserinnerung: 10 Tage
  • 1. Mahnung: 10 Tage, +40.00 CHF Mahngebühren (Total 40.00 CHF)
  • 2. Mahnung: 10 Tage, +40.00 CHF Mahngebühren (Total 80.00 CHF)
  • Einleitung Betreibung Rechnungsempfänger

3. Rechtliche Bestimmungen

3.1 Gewährleistung

Die K-Metallbau GmbH gewährleistet der Kundschaft die Auslieferung der bestellten Ware in einwandfreiem Zustand. Die Gewährleistung umfasst ausserdem die Lieferung der bestellten Ware zum abgemachten Zeitpunkt, sofern keine externen Faktoren dies verunmöglichen.

Die Gewährleistung auf gelieferte Ware erlischt, wenn am Abladeort kein geeigneter Platz zur Verfügung steht. Ein geeigneter Platz muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Diebstahlschutz in Form von Sichtschutz zu lebhaften Verkehrsadern (Auto/Personen) oder Einfriedung durch Gitter, Zaun oder Hecke.
  • Die Lagerfläche muss waagrecht, gerade und druckstabil sein.
  • Leichter Schutz vor Witterung und Wind.
  • Nicht exponiert zu externen Einflüssen wie Baustellenbetrieb, spielenden Kindern oder Tieren.

Die Gewährleistung erlischt erst durch schriftliche Mitteilung mit Bildmaterial durch die K-Metallbau GmbH und Kenntnisnahme der Kundschaft.

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird der Mangel nach eigenem Ermessen durch die K-Metallbau GmbH behoben. Rücktritt vom Vertrag, Preisreduktion oder Ersatzvornahme seitens Kundschaft ist ausschliesslich durch gegenseitige, schriftliche Bestätigung der K-Metallbau GmbH im Streitfall möglich.

3.2 Garantie

Garantie wird nur für Mängel geleistet, welche offensichtlich auf Material-, Konstruktions-, Produktions- oder Montagemängel der K-Metallbau GmbH zurückzuführen sind. Bei offensichtlicher Fehlmanipulation von Bauteilen, Beschädigung durch Dritte oder geleisteten Arbeiten Dritter am Bauteil wird keine Garantie geleistet. Die Definition der Fehlmanipulation erfolgt nach eigenem Ermessen der K-Metallbau GmbH; Nutzungs-Datenblätter können auf Wunsch bei Auftragserteilung eingefordert werden.

Garantie gemäss SIA 118:

  • 2 Jahre: sichtbare Mängel
  • 5 Jahre: unsichtbare Mängel
  • 10 Jahre: absichtlich bzw. vorsätzlich verdeckte Mängel

Die Garantiefrist beginnt mit dem Bezahlen der Schlussrechnung zum betroffenen Bauteil.

3.3 Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Die K-Metallbau GmbH haftet in keinem Fall für:

  • leichte Fahrlässigkeit;
  • indirekte und mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn;
  • nicht realisierte Einsparungen;
  • Schäden aus verspäteter Lieferung oder Dienstleistung;
  • jegliche Handlung und Unterlassung der Hilfspersonen der K-Metallbau GmbH, in vertraglicher oder ausservertraglicher Hinsicht;
  • Schäden durch höhere Gewalt in Form von Naturereignissen, Feuer, Streik, Krieg, Krisen, Terroranschlägen und behördlichen Anordnungen;
  • Schäden oder Verzögerungen aufgrund von Pandemien;
  • gemäss Ziffer 3.2 «Garantie»: Schäden durch Fehlmanipulation am Bauteil, Beschädigung durch Dritte oder geleistete Arbeiten Dritter.

3.4 Weitere rechtliche Bestimmungen

Sofern nicht in diesen Bestimmungen festgehalten, ist schweizerisches Recht massgebend. Gerichtsstand ist der Sitz der K-Metallbau GmbH.

4. Weitere Bestimmungen

4.1 Änderungen

Die K-Metallbau GmbH kann dieses Dokument jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, online publizierte Fassung. Änderungen gelten nicht für bereits geschlossene Vereinbarungen und Verträge.

4.2 Technische Richtlinien

Folgende technische Regelungen werden vereinbart:

  • SIA 118 – Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
  • SIA 118/240 – Metallbauarbeiten
  • SIA 118/331 – Allgemeine Bedingungen für Fenster und Fenstertüren
  • SIA 118/343 – Allgemeine Bedingungen für Türen und Tore
  • SIA 118/358 – Geländer und Brüstungen

4.3 Referenzen

Bildmaterial mit Postleitzahl des Standorts fertiger Objekte kann ohne ausdrückliches Verbot durch die Kundschaft als Referenz publiziert oder an Dritte weitergeleitet werden.

4.4 Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen hier aufgeführten Bestimmungen.

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